IHK Berlin bietet Mitgliedern keine Teilnahme am Lastschriftverfahren an
In Zeiten der Digitalisierung und der Automatisierung der Geschäftsabläufe bietet die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren eine bequeme Möglichkeit, wiederkehrende Rechnungen zu begleichen. Sowohl für Unternehmer als auch für Kunden sind die Vorteile des Lastschriftverfahrens vielfältig. Hierzu sind in erster Linie die schnellere Zahlungsabwicklung und die Einhaltung von Zahlungsfristen, was wiederum eine Erleichterung beim Mahnwesen zur Folge hat, zu nennen.
Ein Beispiel für eine wiederkehrende Rechnung sind die jährlich anfallenden IHK-Mitgliedsbeiträge. Zur Entlastung beider Parteien bieten viele Kammern Ihren Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Zum Unverständnis vieler Mitglieder bieten bundesweit nicht alle Handwerkskammern die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Ein solches Beispiel stellt die IHK Berlin mit Ihren 300.000 Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2020) dar. Allein bei einer solch hohen Anzahl an Mitgliedern verwundert es, dass die Beiträge manuell von den Mitgliedern überwiesen und von der IHK überprüft werden müssen. Entlastung der Bürokratie sieht in den Augen der Unternehmer anders aus. Nach eigenen Angaben verzichtet die IHK Berlin aus Kostengründen und dem angeblich mangelndem Interesse der Mitglieder auf das Angebot für das Lastschriftverfahren.